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Kirchgemeinde Königswartha

Friedhofsverwaltung
Kirchweg 1
02699 Königswartha

Öffnungszeiten

Dienstag 16-18 Uhr
Donnerstag, Freitag 10-12 Uhr

Kontakt

Ansprechpartnerin

Ilka Hornig
Tel.: 035931 20224
kg.koenigswartha@evlks.de

Ronny Weiß

Friedhof

Ronny Weiß
Funk: 0172 5978629

Der Neue Friedhof an der Neudorfer Straße in Königswartha besteht seit 1954.

Da unser Alter Friedhof um die Kirche herum weiterhin existiert, wird auch der neue seine Bezeichnung behalten, trotz seiner Jahrzehnte. Das Neue von damals ist aber auch heute bei rechter Aufmerksamkeit wahrzunehmen. So sind die Wege symmetrisch angelegt. Verantwortlich für die Gestaltung war damals wie heute der Kirchenvorstand. Eine Gemeindeversammlung des gesamten Ortes im Gasthaus Weniger hatte dies entschieden. Der Kirchenvorstand folgte im Wesentlichen den Vorschlägen von Herrn Alfred Herzog, dem Friedhofsberater des Kirchenbezirkes Bautzen. Er war Lehrer an der Steinmetzschule in Demitz-Thumitz. Von ihm stammt auch der Gedenkstein für die Opfer des 2. Weltkrieges an der Nordseite unserer Kirche. Drei Jahrzehnte beriet er die kirchlichen Friedhofsträger in Ostsachsen. Sein Glanzstück ist die Gestaltung des Taucherfriedhofs in Bautzen. Er strebte eine parkartige Gliederung der Friedhöfe an. Gruppen von Bäumen oder Einzelbäume fungierten als Lichterschirme. Insgesamt achtete er auf Natürlichkeit, das heißt die jeweils vorherrschende Natur sollte nicht verdrängt werden. Für die Heidelandschaft Königswarthas kam also nur ein Heidefriedhof in Frage. So beschränkte sich die Auswahl der Baumarten. Kiefern und Birken wurden hauptsächlich gepflanzt.

Auch die Gräber sollten dem Gesamtkonzept von Einheitlichkeit und Natürlichkeit entsprechen.

Das erklärt das Verbot von lackierten Grabsteinen, Goldschrift, Kiesrand oder erhobenen Steineinfassungen der Gräber. Der Verbreitung von »Kitsch« sollte von Anfang an gewehrt werden. Dass die Gestaltung eines für zwei Jahrzehnte gelösten Grabes sich in die Gesamtkonzeption des Friedhofes einfügen muss, war immer wieder umstritten. So füllen Einsprüche, Räumungsandrohungen, seelsorgerliche Bitten um Einsicht die Aktenordner. Egal in welchem Teil der Erde wir Friedhöfe besuchen, überall werden wir eine jeweilige für die Gegend typische Einheitlichkeit der Grabgestaltung entdecken. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass der Tod unserer Individualisierung Grenzen setzt. Diesen Weg haben alle zu gehen, egal ob reich oder arm, klug oder schlicht. Wir Christen werden allerdings von der Hoffnung getragen, dass Christus für uns als Fürsprecher vor unserem Vater auftritt und uns so ein ewiges Leben in einem wunderschönen Land ermöglicht.

Regelungen

Alle grundlegenden Dinge, die mit Friedhof und Bestattungen zu tun haben, sind im Sächsischen Bestattungsgesetz geregelt. Die Rechtsordnung für die einzelnen Friedhöfe ist in der örtlichen Friedhofsordnung festgeschrieben. Dort gibt es Festlegungen zur Gestaltung der Grabstelle und des Grabsteines, zur Bepflanzung der Gräber, zu Liegefristen usw. Änderungen an der Grabstelle und am Grabstein sind darum im Vorfeld durch die Friedhofsverwaltung genehmigen zu lassen. Arbeiten auf dem Friedhof dürfen nur durch Steinmetzbetriebe ausgeführt werden, die sich mit den Bestimmungen auf unserem Friedhof vertraut gemacht haben und von der Friedhofsverwaltung zugelassen wurden.
Grabstellen können nicht käuflich erworben werden, denn das würde ja bedeuten, dass der Rechtsträger des Friedhofes – hier das Ev.-Luth. Kirchspiel Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft – den Friedhof nach und nach verkaufen würde. Bei Bestattungen erwirbt der Angehörige oder Beauftragte ein gebührenpflichtiges Nutzungsrecht an der gewählten Grabstelle entsprechend der festgelegten Ruhefrist.

Unser Anliegen als Kirchgemeinde ist es, dass der Friedhof ein Ort der Ruhe, des Gedenkens und der Hoffnung ist. Die Ordnungen, die wir uns für unseren Friedhof gegeben haben, sollen diesem Anliegen dienen.